Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen („Allgemeine Bedingungen“) legen die Bedingungen fest, unter denen BIGSOOL dem Kunden die Software ARCHIPAD zur Verfügung stellt, und spezifizieren die Bedingungen für den Zugriff und die Nutzung dieser Anwendung zur Bauüberwachung.

Die Nutzung von ARCHIPAD impliziert die unwiderrufliche und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen, die Änderungen unterliegen können.

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Bedingungen werden der Kunde und BIGSOOL einzeln oder gemeinsam als „Partei“ oder „Parteien“ bezeichnet.

ARTIKEL 1: GEGENSTAND UND ZWECK

1.1- Der Zweck dieser Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen ist:

  • Über die Abonnementbedingungen für die Nutzung von ARCHIPAD und dessen Nutzungsbedingungen zu informieren;

  • Die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Nutzung von ARCHIPAD zu definieren, das Fachleuten (nachfolgend der „Kunde“) von BIGSOOL auf seiner ARCHIPAD-Website unter der folgenden Adresse angeboten wird: www.ARCHIPAD.com (nachfolgend die „Website“);

  • Zu gewährleisten, dass der Kunde vor dem Abschluss eines ARCHIPAD-Abonnements Kenntnis von seinen Rechten und Pflichten sowie von denen von BIGSOOL hat, die sich aus der auf der Nutzung von ARCHIPAD basierenden Geschäftsbeziehung ergeben.

1.2- Diesen Allgemeinen Bedingungen muss vor jeder Nutzung von ARCHIPAD ausdrücklich zugestimmt werden.

1.3- BIGSOOL behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Jede Nichtannahme der Änderungen sperrt den Zugriff auf die Anwendung. Jede Ablehnung verhindert die Verlängerung des Abonnements.

1.4- Diese Allgemeinen Bedingungen werden durch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website sowie die „Datenschutz- und Cookie-Richtlinie“ ergänzt.

ARTIKEL 2: IDENTITÄT VON BIGSOOL, Anbieter von ARCHIPAD

Name: BIGSOOL SAS

Adresse: BUSINESS POLE 2, 1047 ROUTE DES DOLINES, 06560 VALBONNE

Land: Frankreich

Siren-Nr.: 521 810 119

Tel.: +33 4 27 86 84 60

Vertriebsabteilung: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr

Tel.: + 33.4.22.13.10.14

E-Mail: sales@ARCHIPAD.com

ARTIKEL 3: DEFINITIONEN

Mehrplatz-Abonnement (Multi-seat): Abonnement, das mehrere Lizenzen zur Nutzung der ARCHIPAD-Software zusammenfasst. Jede Lizenz berechtigt zur Nutzung der Software durch einen bestimmten Benutzer.

Kunde: Juristische Person, die ein monatliches oder jährliches Abonnement abgeschlossen hat. Sie besitzt eine Lizenz zur Nutzung von ARCHIPAD für eine verlängerbare Dauer von einem Monat oder einem Jahr.

Benutzerkonto: Konto, das für die Nutzung von ARCHIPAD während des 30-tägigen kostenlosen Testzeitraums für das Angebot mit einer Verpflichtung zu einem einjährigen Abonnement erstellt wurde.

Kundenkonto: Konto, das vom Inhaber einer Lizenz zur Nutzung von ARCHIPAD erstellt wurde. Wenn der Benutzer am Ende des Testzeitraums ein einmonatliches oder einjähriges Abonnement abschließt, wird sein Benutzerkonto automatisch in ein Kundenkonto umgewandelt.

ARCHIPAD-Testzeitraum: Ein 30-tägiger Zeitraum, der es ermöglicht, die verschiedenen Funktionen von ARCHIPAD kostenlos und ausschließlich auf der ARCHIPAD-Website zu testen.

Benutzer: Person, die ARCHIPAD nutzt, ohne ein Abonnement abgeschlossen zu haben oder Inhaber der Betriebslizenz zu sein. Eine juristische Person, die die Software während des Testzeitraums testet, oder eine vom Kunden autorisierte juristische Person wird als Benutzer betrachtet.

ARTIKEL 4: MERKMALE VON ARCHIPAD, Lösung zur Bauüberwachung

4.1- Beschreibung von ARCHIPAD

ARCHIPAD ist eine von der Firma BIGSOOL herausgegebene Softwarelösung, die im SaaS-Modus zugänglich ist und sich an Immobilienfachleute, insbesondere Bauträger, Bauherren (maîtres d'ouvrage) und Vermögensverwalter, richtet.

Sie ermöglicht die Zentralisierung, Organisation und Verfolgung aller Daten, Dokumente und Prozesse im Zusammenhang mit Immobilienprojekten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg, von der Planung über die Abnahme bis hin zur Nachverfolgung nach der Übergabe.

Die Lösung bietet insbesondere Funktionen für das Dokumentenmanagement, die Projektverfolgung, die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten sowie Tools für das Mängelmanagement (réserves), Restarbeiten und Interventionen nach der Übergabe, auch für Immobilien und Lose im Besitz von Käufern.

ARCHIPAD stellt ein Werkzeug zur Unterstützung des Managements und der Koordination von Immobilienprojekten dar, ohne die gesetzlichen, vertraglichen oder regulatorischen Verpflichtungen der Benutzer zu ersetzen.

4.2- ARCHIPAD-Benutzer

Die ARCHIPAD-Bauüberwachungslösung ist für professionelle Benutzer bestimmt, um die Verwaltung ihrer Aktivitäten zu optimieren.

Sie richtet sich insbesondere an folgende Berufsgruppen:

  • Architekten

  • Bauherren (Maîtres d'ouvrage)

  • Projektmanager / Bauleiter (Maîtres d'œuvre)

  • Bauträger / Immobilienentwickler

  • Generalunternehmer

  • Bauunternehmen

Die Kundendienstfunktion (SAV) ermöglicht es Bauträgern, das Käufererlebnis zu verbessern, indem sie die Verwaltung von Mängellisten, Restarbeiten und Interventionen im Zusammenhang mit der erworbenen Immobilie zentralisieren.

ARTIKEL 5: KUNDENINFORMATIONEN ZU ARCHIPAD

5.1. Auf der Website www.ARCHIPAD.com zugängliche Informationen

Um seiner Informationspflicht nachzukommen, stellt BIGSOOL detaillierte Informationen zu den Funktionen von ARCHIPAD auf seiner Website www.ARCHIPAD.com zur Verfügung.

Zwei Registerkarten sind den Informationen über ARCHIPAD gewidmet:

  • Eine Registerkarte „Ressourcen“ mit:

  • Online-Schulungen;

  • Demos;

  • Einer durchsuchbaren Wissensdatenbank;

  • ARCHIPAD-Benutzerhandbüchern.

  • Eine Registerkarte „Blog“ mit:

  • Tipps & Tricks;

  • Interviews;

  • Fallstudien;

  • Zahlreichen aktuellen Artikeln;

  • ARCHIPAD entdecken.

5.2. Support zur Unterstützung des Kunden

Bei Fragen zu den Funktionen von ARCHIPAD, Fragen zu ARCHIPAD oder Beratungsbedarf kann der Kunde den technischen Support, die Vertriebsabteilung und/oder die Schulungsabteilung von BIGSOOL von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr (bis 17:30 Uhr für den technischen Support) unter den folgenden Telefonnummermen und E-Mails kontaktieren:

Abteilung

Telefon

E-Mail

 

Technischer Support

+33.4.22.72.01.55

support@ARCHIPAD.com

Vertriebsabteilung

+33.4.22.13.10.14

sales@ARCHIPAD.com

Schulungsabteilung

+33.4.93.71.00.54

formation@ARCHIPAD.com

Der Kunde kann auch mit dem „Assistance“-Chatbot auf der Website interagieren: www.ARCHIPAD.com.

Der Kunde verpflichtet sich, den Support nicht zu missbrauchen.

BIGSOOL behält sich das Recht vor, die Bearbeitung der Anfrage eines Kunden abzulehnen, wenn dessen Verhalten oder die Häufigkeit seiner Anfragen den normalen Betrieb des Supports stören könnten.

ARTIKEL 6: TESTZEITRAUM UND KOSTENLOSE NUTZUNGSDIENSTE

6.1- Dauer des Testzeitraums auf der ARCHIPAD-Website

Um praktische Informationen über ARCHIPAD zu erhalten, stellt BIGSOOL die ARCHIPAD-Software auf seiner Website www.ARCHIPAD.com für einen Zeitraum von maximal dreißig (30) Kalendertagen ab Aktivierung des Benutzerkontos kostenlos zur Verfügung. Während dieses Zeitraums können Sie auf alle Funktionen der Lösung zugreifen.

6.2- Erstellung eines Kontos für die Nutzung von ARCHIPAD während des Testzeitraums

Die Kontoerstellung erfolgt über das Online-Formular „Kostenlos testen“ auf der ARCHIPAD-Website. Die erhobenen Daten beschränken sich auf das für die Erstellung des Benutzerkontos unbedingt Erforderliche und umfassen:

  • Berufliche E-Mail-Adresse

  • Vorname

  • Nachname

  • Telefonnummer

  • Name des Unternehmens

  • Anzahl der Mitarbeiter

  • Geschäftsbereich

  • Adresse

  • Postleitzahl - Stadt

  • Land

Die Erstellung eines Benutzerkontos erfordert die Annahme dieser allgemeinen Bedingungen. Die kostenlose Nutzung von ARCHIPAD begründet am Ende des Testzeitraums keine Abonnementverpflichtung.

6.3- Keine Abrechnung für den Testzeitraum

Am Ende des Testzeitraums wird keine Rechnung für die Nutzung von ARCHIPAD ausgestellt.

6.4- Verwaltung des Endes des Testzeitraums

Wenn der Benutzer am Ende des Testzeitraums ein Abonnement abschließen möchte, wird das Benutzerkonto in ein Kundenkonto umgewandelt. Die weitere Nutzung von ARCHIPAD ist an die Zahlung eines der unten aufgeführten Angebote gebunden.

6.5- Dauer des kostenlosen Nutzungszeitraums im Apple Store

Wenn der Kunde über den Apple Store auf die ARCHIPAD-Software zugreift, gelten die allgemeinen Bedingungen der Plattform. In diesem Fall muss er ein Kundenkonto erstellen und eines der beiden Angebote abonnieren. Das jährliche Angebot mit einer Verpflichtung von zwölf Monaten ermöglicht einen kostenlosen Nutzungszeitraum der ARCHIPAD-Software von dreißig (30) Tagen. Das monatliche Angebot ohne Verpflichtung ermöglicht eine kostenlose Nutzung der Software für die Dauer von drei (3) Tagen. Das Abonnement tritt am Ende des kostenlosen Nutzungszeitraums in Kraft, außer im Falle einer ausdrücklichen Kündigung durch den Kunden unter den von der Plattform vorgesehenen Bedingungen.

ARTIKEL 7: ANGEBOTE - PREISE

7.1- Die Angebote

7.1.1- BIGSOOL bietet zwei kostenpflichtige Angebote an:

  • ARCHIPAD „Premium“-Angebot: Dies ist das Haupt-ARCHIPAD-Abonnement. Es bietet Zugriff auf alle Funktionen für Architekten, Projektmanager (MOE), Bauherren (MOA) und Generalunternehmer.

  • ARCHIPAD „Developer“-Angebot: Dies ist das Abonnement für Immobilienentwickler/Bauträger. Es umfasst ARCHIPAD Premium sowie spezielle Funktionen für Entwickler: Trennung von Käufermängeln und reinen Ausführungsmängeln, Zugriff auf die Verwaltung der Schlüsselübergabe, Vigiks, Zählerstände (Wasser/Gas), neue Rollen...

Zwei kostenlose mobile Anwendungen ermöglichen die Einbindung der verschiedenen an einem Bauprojekt beteiligten Akteure:

  • „ARCHIPAD Mobi“ für Unternehmen im Bausektor. Der Zugriff auf ARCHIPAD Mobi ist im ARCHIPAD Premium-Abonnement enthalten;

  • „ARCHIPAD Buyers“ für Käufer. Der Zugriff ist im ARCHIPAD Developer-Abonnement enthalten.

7.1.2- Maßgeschneidertes Angebot:

BIGSOOL bietet maßgeschneiderte Angebote für spezifische Anforderungen oder den Bedarf an mehreren Lizenzen an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Vertriebsabteilung.

7.2- ARCHIPAD Nutzungsmodelle

7.2.1- Modell 1: Monatliches Abonnement ohne Laufzeitverpflichtung

Modell 1 ohne Verpflichtung entspricht der Nutzung von ARCHIPAD für eine auf einen (1) Monat begrenzte Dauer mit stillschweigender Verlängerung von Monat zu Monat. Der Kunde kann jederzeit im laufenden Monat mit Wirkung zum Monatsende kündigen. Ein angefangener Monat kann nicht zurückerstattet werden, selbst wenn die Nutzung nur wenige Tage betrug.

Der Kunde wird darüber informiert, dass der Tarif entsprechend der Preispolitik von BIGSOOL geändert werden kann. Modell 1 „ohne Verpflichtung“ bietet dem Kunden Flexibilität, garantiert jedoch keinen konstanten Preis. Es gilt der auf der Website angezeigte Tarif. Der Kunde wird jedoch über eventuelle Tarifänderungen und deren Inkrafttreten informiert, das frühestens einen Monat nach der Mitteilung der Tarifänderung erfolgen kann.

7.2.2- Modell 2: Abonnement mit 12 Monaten Laufzeitverpflichtung

Modell 2 mit einer Verpflichtung von zwölf (12) Monaten entspricht der Nutzung von ARCHIPAD für eine auf ein Jahr begrenzte Dauer mit stillschweigender Verlängerung um jeweils zwölf (12) Monate. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass er sein Abonnement während dieses vertraglichen Zeitraums nicht kündigen kann.

Der am Tag des Abonnementabschlusses geltende Tarif bleibt während der gesamten 12-monatigen Laufzeit unverändert (Festpreis für ein Jahr). Im Falle einer Tarifänderung kann die neue Preisgestaltung erst zum Datum der Verlängerung des Abonnements in Kraft treten.

7.3- Abrechnung pro Nutzerplatz (Seat)

Die Preise für ARCHIPAD-Abonnements sind in Euro zzgl. MwSt. pro Monat und Nutzerplatz angegeben.

  • Modell 1 wird monatlich / pro Nutzerplatz abgerechnet;

  • Modell 2 wird jährlich / pro Nutzerplatz abgerechnet.

Der Kunde wird darüber informiert, dass jeder Nutzerplatz an ein Angebot gebunden ist und einer Lizenz entspricht. Um der Erstlizenz einen Platz hinzuzufügen, muss der Kunde eine zusätzliche Lizenz erwerben, die sofort verfügbar ist. Es ist nicht möglich, einen Platz aus einer anderen Lizenz in eine bestehende Lizenz zu integrieren.

Rabatte werden in Staffeln basierend auf dem Gesamtvolumen der abonnierten Plätze ermittelt. Beim Überschreiten einer Schwelle wird der entsprechende Rabatt auf alle vom Kunden abonnierten Plätze angewendet.

Hinzugefügte Plätze werden entsprechend dem jährlichen oder monatlichen Abrechnungszyklus berücksichtigt.

7.4- Rabatte

Rabatte werden gewährt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Für weitere Informationen zu Rabatten können Sie die Vertriebsabteilung kontaktieren.

7.5- Sondertarif für „Lehrer“ und „Studenten“

BIGSOOL bietet einen Sondertarif für Lehrer und Studenten an. Eine kostenlose ARCHIPAD-Lizenz wird Lehrern und Studenten zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich der Überprüfung des Status durch Zusendung des Studenten- oder Dienstausweises während der Erstellung des kostenlosen Kontos.

Ein Sondertarif ist auch im Falle einer Verlängerung vorgesehen. Für weitere Informationen können Sie die Vertriebsabteilung kontaktieren.

7.6- Änderung der Tarife

7.6.1- Die Tarife können jederzeit geändert werden. Die auf der Website www.ARCHIPAD.com kommunizierten Preise sind die zum Zeitpunkt des Abonnementabschlusses gültigen. Die neue Preisgestaltung wird daher bei der Verlängerung des Abonnements anwendbar sein.

7.6.2- Sie wird dem Kunden fünfzehn Tage vor dem Verlängerungsdatum seines Abonnements mitgeteilt.

7.6.3- Wenn der Kunde diese neue Preisgestaltung nicht akzeptieren möchte, kann er sein Abonnement unter den unten angegebenen Bedingungen kündigen. Erfolgt keine Kündigung vor Ablauf der Frist, gilt der Kunde als mit der neuen Preisgestaltung für die Dauer der Verlängerung seines Abonnements einverstanden.

7.7- Preisindexierung (Revision)

7.7.1- Die Tarife werden jährlich automatisch angepasst. BIGSOOL legt den SYNTEC-Index als automatischen Anpassungsmechanismus für seine Tarife zugrunde. Diese Preisanpassung erfolgt automatisch und ohne dass hierfür Formalitäten oder eine vorherige Ankündigung erforderlich sind, und wird auf den Rechnungen von BIGSOOL ausgewiesen.

7.7.2- Es wird klargestellt, dass diese Preisanpassung unabhängig von jeglicher funktionalen oder strukturellen Weiterentwicklung des vom Kunden abgeschlossenen Abonnements ist.

7.7.3- Wenn der Kunde diese Anpassung des Preises seines Abonnements nicht akzeptiert, liegt es an ihm, sein Abonnement vor dessen Verlängerung gemäß den unten angegebenen Bedingungen zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung vor Ablauf der Frist, gilt der Kunde als mit der neuen Preisgestaltung für die Dauer der Verlängerung seines Abonnements einverstanden.

ARTIKEL 8 – VERFAHREN FÜR DEN ZUGRIFF AUF ARCHIPAD IM ABONNEMENT-MODUS

8.1- Online-Abonnement

Der Zugriff auf ARCHIPAD muss folgendem Verfahren folgen:

8.1.1. Wahl des Modells:

  • Modell 1: Abonnement ohne Laufzeitbegrenzung auf einen Monat, stillschweigend verlängerbar

  • Modell 2: Abonnement mit einer einjährigen Laufzeitverpflichtung, stillschweigend verlängerbar.

8.1.2. Wahl des Anzahl der Nutzerplätze:

Der Kunde muss die gewünschte Anzahl an Plätzen angeben.

8.1.3- Erstellung eines Kundenkontos:

Das Abonnieren von ARCHIPAD erfordert die Erstellung eines Kundenkontos. Wenn der Kunde die kostenlose Testversion genutzt hat, wird das Benutzerkonto automatisch in ein Kundenkonto umgewandelt. Wenn der Kunde kein Benutzerkonto erstellt hat, muss er ein Konto erstellen, indem er einen Fragebogen ausfüllt. Um sich anzumelden, muss er seine geschäftliche E-Mail-Adresse eingeben, ein ausreichend sicheres Passwort wählen und dieses streng vertraulich behandeln.

Der Kunde erkennt an, dass er ausschließlich für die Benennung und die Handlungen aller Personen verantwortlich ist, die als Administrator agieren. Der Kunde muss die Sicherheit seines Kontos gewährleisten. Er erkennt an, dass die Haftung von BIGSOOL im Falle eines unbefugten Zugriffs auf ARCHIPAD aufgrund eines Mangels oder einer Sicherheitslücke, die auf Unvorsichtigkeit, Fehler oder Unterlassung des Kunden zurückzuführen ist, nicht übernommen werden kann.

8.2- Durch die Vertriebsabteilung unterstütztes Abonnement

Für Großkunden (Key Accounts) und maßgeschneiderte Angebote erfolgt das Abonnement mit Unterstützung der Vertriebsabteilung. Der von diesem Verfahren betroffene Kunde muss sich an die Vertriebsabteilung wenden, um ein personalisiertes Angebot zu erhalten. Das Angebot wird dem Kunden zur Validierung übermittelt. Die Gültigkeitsdauer des Angebots ist auf 30 Tage begrenzt. Sobald das Angebot vom Kunden ordnungsgemäß validiert und an die Vertriebsabteilung zurückgesandt wurde, wird das Abonnement aktiviert.

ARTIKEL 9 - ZAHLUNG UND AKTIVIERUNG VON ABONNEMENTS

9.1- Online-Zahlungsmethoden

Das Abonnement für Modell 1 oder 2 wird durch eine Online-Zahlung mittels Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express, Discover, JCB und Diners Club) oder per SEPA-Lastschrift abgeschlossen.

9.2- Zahlungsinformationen

Die vom Kunden bereitgestellten Bankinformationen müssen auf dem neuesten Stand sein. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Bankverbindung in der ARCHIPAD-Verwaltungskonsole wie folgt zu aktualisieren: Klicken Sie oben rechts auf den Avatar, wählen Sie „Profil“ und klicken Sie auf die Registerkarte „Abrechnung“. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zahlungsinformationen auf dem neuesten Stand zu halten.

9.3- Monatliche oder jährliche Zahlung

9.3.1 Vollständige Zahlung für das gewählte Abonnement

Bei Online-Abonnements ist die Zahlung am Tag des Abonnementabschlusses fällig. Bei Abonnements über ein Angebot im Rahmen des von der Vertriebsabteilung unterstützten Verfahrens ist es möglich, sich für eine Zahlung bei Bestellung oder für eine aufgeschobene Zahlung (30, 45 oder 60 Tage) zu entscheiden.

9.3.2- Informationen zur Zahlung

Der Kunde wird in seinem Kundenbereich über den Erfolg oder Misserfolg seiner Zahlung, den noch fälligen Betrag und die Zahlungsfrist informiert. Er wird aufgefordert, seine Situation zu bereinigen, um das Abonnement zu aktivieren.

9.4- Wirkung der Zahlung

Mit der Zahlung gilt, dass der Kunde die Merkmale von ARCHIPAD in voller Kenntnis der Sachlage akzeptiert hat und sich zur Einhaltung der Nutzungs- und Verkaufsbedingungen verpflichtet.

9.5- Aktivierung von Abonnements

Das Abonnement wird bei Online-Zahlung nach Validierung der Zahlung aktiviert. Bei Käufen, die mit Hilfe der Vertriebsabteilung getätigt wurden, ist die Aktivierung der Lizenz an die Einhaltung der im Angebot festgelegten Bedingungen gebunden.

ARTIKEL 10 - ZUGRIFF AUF DATEN AUSSERHALB DES ABONNEMENTS

10.1- Personenbezogene Daten

10.1.1- Der Kunde kann von BIGSOOL den Zugriff auf und die Übertragbarkeit seiner personenbezogenen Daten verlangen, die von BIGSOOL im Rahmen der Durchführung der Geschäftsbeziehung, die Gegenstand dieser allgemeinen Bedingungen ist, erhoben wurden. Im Rahmen der Bereitstellung der Software ARCHIPAD unter der Nutzungslizenz ist BIGSOOL der Verantwortliche gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 - DSGVO).

Als solcher kann der Kunde eine Anfrage an den Datenschutzbeauftragten unter der Adresse dpo@BIGSOOL.com oder per Post an die Adresse: DPO - BIGSOOL 1047 Route des Dolines, 06560 Valbonne, ohne Begründung und jederzeit auf der Grundlage der Artikel 15 und 20 der DSGVO richten, um:

  • ihm den Zugriff auf seine personenbezogenen Daten zu ermöglichen;

  • ihm seine personenbezogenen Daten in einem von jedem Endgerät lesbaren Format (CSV) zu übermitteln;

  • seine personenbezogenen Daten an einen vom Kunden benannten Dritten in einem von jedem Endgerät lesbaren Format (CSV) zu übertragen.

10.1.2- Der Kunde wird darüber informiert, dass am Ende eines nicht verlängerten Abonnements oder im Falle einer Kündigung durch BIGSOOL wegen Verschuldens oder Vertragsverletzung die personenbezogenen Daten zu Beweiszwecken für die Dauer von einem Jahr archiviert und aufbewahrt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden sie gelöscht, mit Ausnahme von Dokumenten, die gesetzlichen oder regulatorischen Aufbewahrungsfristen unterliegen.

10.1.3- Bei einer Nichtverlängerung seines Abonnements kann der Kunde sein Recht auf Zugriff auf seine Daten und/oder sein Recht auf Übertragbarkeit innerhalb der Grenzen der Aufbewahrungsfrist unter den oben genannten Bedingungen (10.1.1) ausüben.

10.2- Nicht-personenbezogene Daten aus der Nutzung von ARCHIPAD

10.2.1- Für nicht-personenbezogene Daten, die aus der Nutzung der Anwendung resultieren, wird der Kunde darüber informiert, dass am Ende eines nicht verlängerten Abonnements oder im Falle einer Kündigung durch BIGSOOL wegen Verschuldens oder Vertragsverletzung die Daten nicht länger als ein Jahr aufbewahrt werden, mit Ausnahme bestimmter Daten, die zu Beweiszwecken oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen aufbewahrt werden.

10.2.2- Wenn der Kunde innerhalb dieses Zeitraums von einem Jahr Zugriff auf seine Daten wünscht, kann er ein neues Abonnement abschließen, um seine direkt zugänglichen Daten abzurufen. In diesem Fall muss er sich an die Vertriebsabteilung (sales@ARCHIPAD.com) wenden, um den Tarif für dieses Abonnement zu erfahren. Für Daten, die nicht direkt zugänglich sind, siehe Artikel 23 unten.

ARTIKEL 11 - BENACHRICHTIGUNG

11.1- Der Kunde wird darüber informiert, dass Benachrichtigungen per E-Mail an die vom Kunden bei der Kontoerstellung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.

11.2- Im Falle eines Eingabefehlers bei der betreffenden E-Mail-Adresse oder des Nichterhalts der Abonnementbestätigung aus einem Grund, der nicht BIGSOOL zuzurechnen ist, kann die Haftung von BIGSOOL nicht übernommen werden. In diesem Fall gilt das Abonnement für das ARCHIPAD-Abonnement als endgültig.

ARTIKEL 12 - RECHNUNGSSTELLUNG UND VERWALTUNG VON ZAHLUNGSRÜCKSTÄNDEN

12.1- Zugriff auf Rechnungen

Ausschließlich elektronisch erstellte Rechnungen sind im Kundenkonto einsehbar (Registerkarte „Rechnung“). Der Kunde hat die Möglichkeit, eine bezahlte Rechnung von BIGSOOL anzufordern. Seine Anfrage ist per E-Mail an die folgende Adresse zu richten: administratif@ARCHIPAD.com.

12.2- Zahlungsrückstände und Gebühren

Alle unbezahlten Gebühren infolge einer Bankablehnung der Zahlung des Kunden verbleiben in der finanziellen Verantwortung des Kunden. Der Kunde wird informiert und akzeptiert die Anwendung der folgenden Strafen:

  • Lastschriftrücklastschriften führen zur Erhebung eines Pauschalbetrags von 20 Euro zur Deckung der Kosten;

  • Jeder Zahlungsverzug am Fälligkeitstag wird automatisch durch die Gewährung einer Pauschalentschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von einhundert (100) Euro sanktioniert, die durch Artikel D. 441-5 des Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) festgelegt ist. Darüber hinaus werden ab dem ersten Tag des Verzugs Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes erhoben.

Der Kunde wird darüber informiert, dass er BIGSOOL alle Kosten (einschließlich eventueller Anwaltsgebühren) erstatten muss, die mit der Beitreibung nicht honorierter Zahlungen verbunden sind.

12.3- Aussetzung des Abonnements

BIGSOOL behält sich das Recht vor, jedes Abonnement, unabhängig von seiner Art und seinem Ausführungsstand, im Falle eines Zahlungszwischenfalls, von Betrug oder versuchtem Betrug im Zusammenhang mit der Nutzung der ARCHIPAD-Website auszusetzen oder zu kündigen.

12.4- Widerspruch gegen die Verlängerung

Der Kunde kann sein Recht auf Widerspruch gegen die Verlängerung des Abonnements direkt ausüben, indem er die Schaltfläche „AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG“ im Menü „ABRECHNUNG“ seines Kundenkontos deaktiviert. Die Deaktivierung muss spätestens am letzten Tag vor dem Verlängerungsdatum erfolgen. Im Falle von Schwierigkeiten muss der Kunde die Vertriebsabteilung per E-Mail (sales@ARCHIPAD.com) informieren.

Im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung und zur Weiterentwicklung unseres Produkts und unserer Angebote wäre BIGSOOL daran interessiert, den Grund für Ihre Kündigung zu erfahren. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kündigungsgrund an die Vertriebsabteilung (sales@ARCHIPAD.com) senden. Ihre E-Mail wird vertraulich behandelt und nach der Bearbeitung durch die Abteilung schnellstmöglich gelöscht.

ARTIKEL 13 - NICHT-EXKLUSIVE NUTZUNGSLIZENZ

13.1- Als Gegenleistung für die Zahlung des Abonnements gewährt BIGSOOL dem Kunden eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung von ARCHIPAD gemäß den unten angegebenen Nutzungsbedingungen für die Dauer von einem Monat oder einem Jahr, je nach gewähltem Angebot, für das Gebiet, in dem ARCHIPAD genutzt wird.

13.2- BIGSOOL ist Eigentümer der geistigen Eigentumsrechte an ARCHIPAD. Es garantiert die ungestörte Nutzung dieser Software während der gesamten Dauer dieser nicht-exklusiven Nutzungslizenz. Diese Lizenz bewirkt keine Übertragung von geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechten von BIGSOOL auf den Kunden.

13.3- Der Kunde erkennt an, dass die Lizenz zur Nutzung von ARCHIPAD intuitu personae (personenbezogen) abgeschlossen wird. Folglich darf der Kunde die aus dieser Nutzungslizenz resultierenden Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BIGSOOL weder ganz noch teilweise abtreten, sei es im Rahmen einer Teil- oder Vollabtretung, einer Unterlizenz oder eines anderen Vertrags, der die Übertragung der genannten Rechte und Pflichten vorsieht.

ARTIKEL 14 - VERFÜGBARKEIT VON ARCHIPAD

14.1- ARCHIPAD ist nach Erhalt der Zahlung verfügbar.

14.2- ARCHIPAD ist über das Internetnetzwerk 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zugänglich, außer in Fällen höherer Gewalt, bei Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle von BIGSOOL und/oder des Hostings-Dienstleisters liegen, bei eventuellen Ausfällen oder Wartungsarbeiten, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes erforderlich sind. Wartungsarbeiten an der Website begründen keinen Anspruch auf Entschädigung.

14.3- Der technische Support steht dem Abonnenten von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr zur Verfügung: per E-Mail support@ARCHIPAD.com / Telefon: +33.4.22.72.01.55

14.4- BIGSOOL verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um eine gute Qualität des Zugriffs auf den Dienst zu gewährleisten und die Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit der Online-Bereitstellung der von ihm verbreiteten Daten sicherzustellen.

14.5- Der Kunde erklärt, die Eigenschaften und Grenzen der Datenübertragung über das Internet sowie die mit dem Anschluss an dieses Netzwerk verbundenen Kosten zu kennen und zu akzeptieren. Es liegt insbesondere in seiner Verantwortung, sicherzustellen, dass die technischen Merkmale der von ihm verwendeten Hardware und Software den Zugriff auf die Produkte, Dienstleistungen und die Website unter guten Bedingungen ermöglichen, und alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sich vor der Kontamination durch bösartige Programme zu schützen.

ARTIKEL 15 - NUTZUNGSBEDINGUNGEN VON ARCHIPAD

15.1- Die Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von ARCHIPAD sowohl in der kostenpflichtigen Version (Abonnement) als auch in der kostenlosen Version (Testversion).

15.2- BIGSOOL gestattet den Zugriff auf ARCHIPAD nur dem KUNDEN und seinen ordnungsgemäß autorisierten Benutzern sowie jedem Benutzer, der ein Konto für eine Testversion erstellt hat.

15.3- Der Kunde ist für die Nutzung von ARCHIPAD durch seine ordnungsgemäß autorisierten Benutzer verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die unten angegebenen Nutzungsbedingungen von diesen effektiv eingehalten werden.

15.4- Der Kunde untersagt jede Nutzung von ARCHIPAD zu anderen als den von BIGSOOL ausdrücklich genehmigten Zwecken, die den im Angebot enthaltenen Softwarefunktionen entsprechen.

15.5- Der Kunde muss den Empfehlungen von BIGSOOL folgen, das auf seiner ARCHIPAD-Website eine Wissensdatenbank zur Beantwortung all Ihrer Fragen zur Verfügung stellt: Wissensdatenbank.

15.6- Dem Kunden ist es nicht gestattet:

  • Dienste, Software oder andere Geräte, Werkzeuge oder manuelle oder automatische Prozesse zu verwenden, die darauf ausgelegt sind, Einschränkungen, Bedingungen oder technologische Maßnahmen zu umgehen, die den Zugriff auf ARCHIPAD in irgendeiner Weise kontrollieren, einschließlich der Umgehung von Sicherheitsfunktionen oder der Umgehung von Zugriffskontrollen oder Nutzungsgrenzen von ARCHIPAD;

  • Maßnahmen zu ergreifen, die das Netzwerk oder die Infrastruktur von BIGSOOL unangemessen oder unverhältnismäßig belasten;

  • etwas zu tun, das das Funktionieren oder Erscheinungsbild von ARCHIPAD deaktivieren, beschädigen oder verändern könnte;

  • die Integrität oder Leistung von ARCHIPAD oder den darin enthaltenen Daten zu verändern oder zu stören, sei es im Hinblick auf BIGSOOL, andere Benutzer oder andere Kunden von BIGSOOL, oder die Sicherheit der Software zu beeinträchtigen;

  • zu versuchen, unbefugten Zugriff auf die Software oder die damit verbundenen Systeme oder Netzwerke zu erlangen oder Daten abzufangen;

  • den Ruf von BIGSOOL zu schädigen, das Softwareangebot herabzusetzen oder BIGSOOL zu diffamieren, und Mäßigung und Vorsicht bei Kommentaren über BIGSOOL oder seine Mitarbeiter walten zu lassen;

  • die Software ganz oder teilweise zu kopieren, zu verkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen, außerhalb der im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen autorisierten Nutzungen.

15.7- Im Allgemeinen bedarf jede andere, in diesen Allgemeinen Bedingungen nicht vorgesehene Nutzung der vorherigen schriftlichen Genehmigung von BIGSOOL, andernfalls droht die Aussetzung des ARCHIPAD-Abonnements und rechtliche Schritte.

15.8- Der Kunde verpflichtet sich, rechtmäßige Inhalte für die Verarbeitung, einschließlich deren Speicherung durch ARCHIPAD, bereitzustellen.

15.9- Der Kunde verpflichtet sich, keine bösartigen, herabsetzenden, obszönen, diffamierenden, absichtlich irreführenden, rechtswidrigen und/oder gegen die guten Sitten verstoßenden Nachrichten, Kommentare oder Mitteilungen einzugeben.

15.10- Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die von den zur Nutzung von ARCHIPAD autorisierten Benutzern bereitgestellt werden und die im Rahmen der Nutzung der Software verarbeitet und gespeichert werden. Folglich verpflichtet sich der Kunde, die Rechte Dritter bezüglich der verwendeten Inhalte, die vom Kunden oder seinen autorisierten Benutzern bereitgestellt werden, zu respektieren und durchzusetzen.

15.11- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, BIGSOOL den Zugriff auf seine Inhalte zu gestatten, um diese im Rahmen einer strikten Nutzung von ARCHIPAD zu verarbeiten, einschließlich deren Speicherung.

15.12- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass BIGSOOL keine Kontrolle über die von ihm und seinen ordnungsgemäß autorisierten Benutzern bereitgestellten Inhalte ausübt.

15.13- Im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich BIGSOOL das Recht vor, den Zugriff auf die Konten des Kunden unverzüglich und ohne Entschädigung oder Vorankündigung zu sperren und ein Kündigungsverfahren wegen Verschuldens einzuleiten.

ARTIKEL 16 - KOOPERATION IN GUTEM GLAUBEN

16.1- Die Parteien vereinbaren, während der gesamten Dauer des vom Kunden abgeschlossenen Abonnements in gutem Glauben zusammenzuarbeiten.

16.2- Die Parteien vereinbaren, so schnell wie möglich auf Anfragen der anderen Partei zu antworten und in ihrem Austausch Transparenz zu zeigen.

ARTIKEL 17 - PFLICHTEN DES KUNDEN

17.1- Der Kunde verpflichtet sich, die in Artikel 15 genannten Nutzungsbedingungen von ARCHIPAD und die Eigentumsrechte von BIGSOOL unter Einhaltung der von BIGSOOL gewährten Nutzungslizenz gemäß den Bestimmungen von Artikel 13 einzuhalten. Darüber hinaus verpflichtet er sich, die Software unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu nutzen.

17.2- Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlung für sein ARCHIPAD-Abonnement zu leisten.

17.3- Der Kunde verpflichtet sich, BIGSOOL nach Erhalt der Mitteilung der Informationsanforderung von BIGSOOL alle für die Nutzung von ARCHIPAD erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

17.4- Der Kunde verpflichtet sich, die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und/oder der von seinen ordnungsgemäß autorisierten Benutzern zur Verarbeitung durch ARCHIPAD bereitgestellten Inhalte gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu gewährleisten.

17.5- Der Kunde verpflichtet sich, den Zugriff nicht mit Dritten zu teilen, die nicht als vom Kunden ordnungsgemäß bevollmächtigte Benutzer autorisiert sind.

17.6- Der Kunde verpflichtet sich, BIGSOOL ein Zugriffsrecht auf die von ihm und/oder seinen ordnungsgemäß autorisierten Benutzern bereitgestellten Inhalte ausschließlich zur Verarbeitung und Speicherung durch ARCHIPAD zu gewähren. Dieses Zugriffsrecht zu Verarbeitungszwecken bewirkt keine Übertragung von Eigentumsrechten oder sonstigen Rechten an den Inhalten des Kunden oder seiner ordnungsgemäß autorisierten Benutzer.

17.7- Wenn ARCHIPAD von Fachleuten genutzt wird, muss der Kunde eine Versicherungspolice für seine Aktivitäten abschließen. Diese Police muss Schäden abdecken, die aus der Nutzung von ARCHIPAD resultieren und nicht von BIGSOOL abgedeckt sind.

ARTIKEL 18 - PFLICHTEN VON BIGSOOL

18.1- BIGSOOL verpflichtet sich, die Dienstleistungen mit der Sorgfalt und Professionalität eines Experten und im Rahmen einer Mittelverpflichtung (obligation de moyens) auszuführen.

18.2- Als Fachmann verpflichtet es sich zu einer Informations- und Beratungspflicht vor dem Abschluss des Abonnements und während der gesamten Dauer des Abonnements.

18.3- BIGSOOL is ISO 27001 zertifiziert. Es hat die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Inhalte des Kunden während der gesamten Dauer des Abonnements zu gewährleisten.

18.4- BIGSOOL verpflichtet sich, eine Software bereitzustellen, die dem Stand der Technik entspricht, und diese Konformität durch technische Maßnahmen der korrektiven und progressiven Wartung aufrechtzuerhalten, um deren Betrieb kontinuierlich zu verbessern. Technische Abläufe führen nicht zu einer Unterbrechung des Zugriffs auf ARCHIPAD oder einer Störung der Aktivitäten der Kunden. Gegebenenfalls ist BIGSOOL im Falle von Wartungsarbeiten (korrektiven und progressiven) und im Falle vorübergehender Fehlfunktionen der Server zu keiner Entschädigung des Kunden verpflichtet.

18.5- BIGSOOL verpflichtet sich, die Wiederherstellung der Inhalte des Kunden und seiner ordnungsgemäß autorisierten Benutzer am Ende des Abonnements unter den unten definierten Bedingungen zu erleichtern.

18.6- BIGSOOL hat eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Cyber-Risikoversicherung abgeschlossen.

ARTIKEL 19 - HAFTUNG DES KUNDEN

19.1 Geschäftsfähigkeit zur Bestellung von Produkten und Dienstleistungen auf der ARCHIPAD-Website

19.1.1- Erklärung zur Geschäftsfähigkeit

Der Kunde erklärt vor dem Abschluss des ARCHIPAD-Abonnements, dass er voll geschäftsfähig und/oder gesetzlich bevollmächtigt ist, Verpflichtungen im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen einzugehen.

19.1.2- Befreiung von der Überprüfungspflicht

BIGSOOL kann in keinem Fall verpflichtet werden, die Geschäftsfähigkeit des Kunden oder dessen Kompetenz innerhalb des Unternehmens zu überprüfen. Wenn folglich ein Kunde, der nicht geschäftsfähig oder nicht autorisiert ist, ein ARCHIPAD-Abonnement abschließt, übernehmen seine gesetzlichen Vertreter die volle Verantwortung für dieses Abonnement und müssen insbesondere dessen Preis honorieren.

19.2- Eigentum und Rechtmäßigkeit der vom Kunden und seinen ordnungsgemäß autorisierten Benutzern für die Nutzung von ARCHIPAD bereitgestellten Inhalte

19.2.1- Verantwortung für das Eigentum

Der Kunde bleibt Eigentümer und Verantwortlicher für die Inhalte, die er zur Verarbeitung durch ARCHIPAD bereitstellt, und stellt BIGSOOL von jeglicher Haftung in dieser Hinsicht frei.

19.2.2- Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte und der Inhalte ordnungsgemäß autorisierter Benutzer, die von ARCHIPAD verarbeitet und gespeichert werden müssen, gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften verantwortlich. Als solches kann BIGSOOL nicht für eine Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts oder einen Verstoß gegen eine Vorschrift haftbar gemacht werden, weil es im Rahmen der Nutzung von ARCHIPAD rechtswidrige Inhalte verarbeitet oder gespeichert hat, die vom Kunden und/oder seinen ordnungsgemäß autorisierten Benutzern bereitgestellt wurden.

19.3- Haftung du Kunden für die Nutzung von ARCHIPAD durch autorisierte oder unbefugte Benutzer

19.3.1- Verwaltung autorisierter Benutzer

Der Kunde hat ein Recht auf Zugriff und Nutzung von ARCHIPAD gemäß der oben in Artikel 13 spezifizierten Nutzungslizenz. Er ist daher für jede Nutzung von ARCHIPAD durch Benutzer verantwortlich, die von ihm zur Nutzung der Bauüberwachungsanwendung autorisiert wurden. Er muss die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Software durch ordnungsgemäß autorisierte Benutzer sicherstellen.

19.3.2- Haftung bei unbefugtem Zugriff

Der Kunde haftet auch für Schäden, die aus einer Nutzung von ARCHIPAD über seine Lizenz durch einen unbefugten Dritten resultieren, sofern der Zugriff auf ARCHIPAD auf eine Verletzung seiner Pflicht zur Sicherung der Zugriffsmittel (Passwort) zurückzuführen ist.

ARTIKEL 20 - HAFTUNG VON BIGSOOL

BIGSOOL unterliegt einer Mittelverpflichtung. Die Haftung von BIGSOOL kann folglich weder ausdrücklich noch stillschweigend für Schäden jeglicher Art übernommen werden, die der Kunde oder ein Dritter erleiden und die direkt oder indirekt aus der nicht konformen Nutzung von ARCHIPAD durch den Kunden mit den unten identifizierten Pflichten resultieren.

ARTIKEL 21 - HAFTUNG DER PARTEIEN

21.1- Haftungsbeschränkung

Die Parteien vereinbaren, ihre Haftung im Falle einer fahrlässigen Verletzung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag, einschließlich wenn eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein einzelnes Ereignis gilt, oder im Falle eines Verschuldens auf einen Höchstbetrag zu beschränken, der dem Dreifachen der am Tag des Eintretens des direkten Schadens abonnierten Gesamtbeträge entspricht.

21.2- Abweichung von der Haftungsbeschränkung

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, deren Betrag dreimal höher ist als die oben genannte Obergrenze. In diesem Fall kann die am schnellsten handelnde Partei einen Mediator anrufen, um so schnell wie möglich eine gütliche Lösung zu finden. Die Mediationskosten werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen.

ARTIKEL 22 - HÖHERE GEWALT

Die Haftung von BIGSOOL und dem Kunden im Rahmen der Pflichten dieser Allgemeinen Bedingungen kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Nichterfüllung ihrer Pflichten ausschließlich auf einen Fall höherer gewalt gemäß Artikel 1218 des Zivilgesetzbuchs (Code Civil) und der Rechtsprechung zurückzuführen ist.

ARTIKEL 23 - FREIGABE VON DURCH DIE NUTZUNG VON ARCHIPAD GENERIERTEN DATEN

23.1- Definitionen

Durch die Nutzung von ARCHIPAD generierte Daten: bezeichnet

  • Generierte Berichte

  • Protokolle / Mängellisten (Procès-verbaux)

  • Sitzungsprotokolle

  • Rechnungen für das ARCHIPAD-Abonnement

  • Transaktions-E-Mails

  • Historie der Verbindungsprotokolle (Logs)

  • Historie der Erstellung und Änderung von Dokumenten durch den Kunden auf ARCHIPAD

  • Support-Tickets

  • Marketinginformationen im Zusammenhang mit vom Kunden durchgeführten Vorgängen

Datenübertragbarkeit: bezeichnet die Fähigkeit, Daten problemlos von einem System in ein anderes zu übertragen, ohne sie erneut eingeben zu müssen.

23.2- Antrag auf Freigabe von durch die Nutzung von ARCHIPAD generierten Daten

23.2.1- Anfragen für nicht direkt zugängliche Daten

Für Daten, die durch die Nutzung von ARCHIPAD generiert werden und nicht direkt zugänglich sind, kann der Kunde BIGSOOL einen Antrag auf Zugriff und Nutzung dieser Daten für sich selbst und/oder für jeden vom Kunden benannten Drittbegünstigten senden.

23.2.2- Verpflichtung zu Zugriff und Format

BIGSOOL verpflichtet sich, die vom Kunden angeforderten Daten ohne ungerechtfertigte Verzögerung in einer einfachen, sicheren und kostenlosen Weise in einem vollständigen, strukturierten, gängigen und von jedem Endgerät lesbaren Format (CSV) leicht zugänglich zu machen.

23.2.3- Datennutzungsbeschränkungen (Data Act)

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 4.10 der Verordnung (EU) 2023/2854 über Daten (Data Act) verpflichtet sich der Kunde, die angeforderten Daten nicht zu verwenden, um: ein mit ARCHIPAD konkurrierendes vernetztes Produkt zu entwickeln, von dem die Daten stammen, Daten mit einem Dritten in der Absicht zu teilen, mit ARCHIPAD zu konkurrieren, oder diese Daten zu verwenden, um Informationen über die wirtschaftliche Lage, Vermögenswerte oder Produktionsmethoden von BIGSOOL zu erlangen. Die oben genannten Zwecke sind durch die Datenverordnung untersagt und rechtfertigen die Weigerung von BIGSOOL, diese Daten freizugeben.

23.2.4- Übermittlung an die Abteilung

Der Kunde muss seinen Antrag auf Datenfreigabe für sich selbst oder seinen Antrag auf Datenfreigabe für den von ihm benannten Drittbegünstigten an die Vertriebsabteilung von BIGSOOL übermitteln.

23.3- Zugriff auf Daten bei Wechsel des SaaS-Dienstanbieters

Im Falle eines Wechsels des im SaaS-Modus betriebenen Dienstanbieters vor dem Ende des ARCHIPAD-Abonnements informiert der Kunde die Vertriebsabteilung von BIGSOOL per E-Mail, um die Methoden für die Datenübertragung in die Umgebung der SaaS-Empfänger-Software und die Methoden zur Aufrechterhaltung des Dienstes während dieser Migration festzulegen. Die Preisgestaltung für diese Migration basiert bis 2027 auf den tatsächlichen technischen Kosten.

ARTIKEL 24 - INTELLECTUAL PROPERTY / GEISTIGES EIGENTUM

24.1- Alle geistigen Eigentumsrechte und Markenrechte, die BIGSOOL an der Software ARCHIPAD hält, verbleiben im Eigentum von BIGSOOL. Als solches garantiert es dem Kunden die ungestörte Nutzung dieser Rechte, die sich aus der dem Kunden gewährten Lizenz zur Nutzung von ARCHIPAD ergeben. BIGSOOL verpflichtet sich, Schutz vor jeglichen Verletzungsklagen zu bieten, die darauf abzielen, deren Nutzung einzuschränken oder zu untersagen.

24.2- Geistige Eigentumsrechte, Markenrechte, Designs und Modelle, die dem Kunden und/oder seinen ordnungsgemäß autorisierten Benutzern gehören, verbleiben im Eigentum des Kunden und/oder seiner ordnungsgemäß autorisierten Benutzer. Der Kunde stellt BIGSOOL von jeglichen Verletzungsklagen im Zusammenhang mit Elementen frei, die dem Kunden und/oder seinen autorisierten Benutzern gehören und im Rahmen der ARCHIPAD-Nutzungslizenz verarbeitet werden.

24.3- Im Rahmen seiner Kommunikation und sofern vom Kunden nicht anders schriftlich mitgeteilt, ist BIGSOOL berechtigt, die Unterscheidungsmerkmale du Kunden (Handelsname, Marke und Logo) als geschäftliche Referenz auf allen Online- oder Offline-Medien (auf seiner Website, auf seinen Marketing- oder Geschäftsdokumenten, in Pressemitteilungen usw.) zu verwenden. BIGSOOL ist verpflichtet, die Unterscheidungsmerkmale du Kunden friedlich unter Beachtung von Grafiken, Farben und Logos zu verwenden.

24.4- Umgekehrt ist der Kunde im Rahmen seiner Kommunikation und sofern von BIGSOOL nicht anders schriftlich mitgeteilt, berechtigt, die Unterscheidungsmerkmale von BIGSOOL (Handelsname, Marke und Logo) als geschäftliche Referenz auf allen Online- oder Offline-Medien (auf seiner Website, auf seinen Marketing- oder Geschäftsdokumenten, in Pressemitteilungen usw.) zu verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, die Unterscheidungsmerkmale von BIGSOOL friedlich unter Beachtung von Grafiken, Farben und Logos zu verwenden.

24.5- Die durch die Nutzung von ARCHIPAD generierten Daten sind Informationen, die dem Kunden gehören. Sofern nicht gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben, verpflichtet sich BIGSOOL:

  • nicht auf die durch die Nutzung von ARCHIPAD generierten Daten zuzugreifen, diese zu verändern, zu speichern, zu kopieren, zu löschen, offenzulegen oder zu nutzen, es sei denn, diese Handlungen sind für BIGSOOL erforderlich, um seine Pflichten im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen zu erfüllen, oder es hat eine ausdrückliche Genehmigung durch Gesetz, Vorschrift oder den Kunden erhalten;

  • sicherzustellen, dass sein Personal weder den Verkauf noch die kommerzielle Verwertung, noch die Einräumung von Rechten, noch die Löschung in irgendeiner Weise in Bezug auf die durch die Nutzung von ARCHIPAD generierten Daten vornimmt;

  • die durch die Nutzung von ARCHIPAD generierten Daten keinen anderen Dritten als den Subunternehmern von BIGSOOL zur Verfügung zu stellen, und auch nur dann, wenn diese sie zur Erfüllung der Pflichten von BIGSOOL im Rahmen dieser allgemeinen Bedingungen benötigen, sowie zugelassenen Dritten, die schriftliche Anweisungen vom Kunden erhalten haben;

  • die durch die Nutzung von ARCHIPAD generierten Daten vor Verlust, Beschädigung, unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Diebstahl, Manipulation und Abfangen zu schützen;

  • regelmäßig sichere Backups gemäß dem Stand der Technik, den Vorschriften und eventuell spezifischen und angemessenen Anweisungen du Kunden zu erstellen;

  • auf Anfrage du Kunden die durch die Nutzung von ARCHIPAD generierten Daten unter den in Artikel 17 genannten Bedingungen zurückzugeben.

ARTIKEL 25 – VERTRAULICHKEIT

25.1- Alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Allgemeinen Bedingungen übermittelt werden und vor ihrer Mitteilung durch eine der Parteien an die andere Partei nicht öffentlich gemacht wurden, gelten als vertraulich.

25.2- Die Parteien vereinbaren:

  • Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit von als vertraulich eingestuften Informationen zu wahren;

  • die genannten vertraulichen Informationen ausschließlich für die Verwirklichung des Zwecks dieser allgemeinen Bedingungen zu nutzen;

  • die genannten vertraulichen Informationen nur in dem Maße zu vervielfältigen, wie es für die Verwirklichung dieses Zwecks erforderlich ist;

  • die Offenlegung der genannten vertraulichen Informationen auf diejenigen ihrer Mitarbeiter zu beschränken, die Kenntnis davon haben müssen (nach Unterzeichnung einer ähnlichen Vertraulichkeitsvereinbarung durch den genannten Mitarbeiter) und die Liste der Personen, die Zugriff auf die genannten vertraulichen Informationen haben, auf dem neuesten Stand zu halten;

  • die genannten vertraulichen Informationen ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung keinem Dritten offenzulegen.

25.3- Die Pflichten dieses Artikels bleiben nach dem Ende der vertraglichen Beziehungen, die die Parteien binden, so lange bestehen und gültig, wie die vertraulichen Informationen nicht gemeinfrei geworden sind, mindestens jedoch für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren.

25.4- Ausnahmsweise kann jede der Parteien im unbedingt erforderlichen Umfang Dokumente oder Informationen, die als vertraulich gelten, in folgenden Fällen offenlegen und nutzen:

  • Im Falle einer gesetzlichen Anforderung, einer Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsbehörde;

  • Im Falle der Notwendigkeit, um ihre Rechte vor Gericht oder vor einer Verwaltungsbehörde geltend zu machen;

  • Mit der vorherigen schriftlichen Vereinbarung der betroffenen Partei, die die andere Partei von dieser Vertraulichkeitsverpflichtung für einen bestimmten Zweck entbindet.

Jede der Parteien verpflichtet sich, alle direkten oder indirekten Folgen jeglicher Art zu tragen, die sich für die andere Partei aus der Offenlegung einer Information, eines Datums oder eines Dokuments ergeben, das als vertraulich gilt, außer in den oben restriktiv vorgesehenen Fällen und im unbedingt erforderlichen Umfang.

Im Falle des Endes des Abonnements, aus welchem Grund auch immer und ohne dass es eines Verfahrens oder einer vorherigen Mahnung bedarf, verpflichtet sich jede der Parteien, alle in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindlichen Waren oder Dokumente im Original oder in Kopie an die andere Partei zurückzugeben und nur eine Kopie zu Beweiszwecken für die Einhaltung ihrer Pflichten während der Verjährungsfrist aufzubewahren.

25.5- Diese Vertraulichkeitspflicht hebt keine strengere Pflicht im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG oder der Richtlinie (EU) 2016/943 oder anderer europäischer oder französischer Vorschriften auf.

ARTIKEL 26 – SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

26.1- Die Parteien vereinbaren, die Bestimmungen der geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere das Datenschutzgesetz (Loi Informatique et Libertés) in der Fassung vom 20. Juni 2018 und die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (bekannt als „DSGVO“).

26.2- Im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Kunden erhebt und verarbeitet BIGSOOL personenbezogene Daten für folgende Zwecke:

  • Verwaltung der Kundenbeziehung (Buchhaltung, Ermöglichung der Ausübung der digitalen Rechte du Kunden);

  • Verwaltung der kommerziellen Nachverfolgung des Kunden (insbesondere Schulungen, Werbeangebote, Serviceverbesserung, Zufriedenheitsumfragen, Beschwerdemanagement, ...);

  • Verwaltung der Bereitstellung von ARCHIPAD, einschließlich insbesondere Kontoerstellung, Unterstützungsdienst, Informationen über Updates und Weiterentwicklungen von ARCHIPAD.

Als solche erkennen die Parteien an und erklären, dass BIGSOOL als Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 der DSGVO agiert. Die Zwecke, Empfänger, Aufbewahrungsfristen und Bedingungen, unter denen BIGSOOL personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet, sind in der „Datenschutzrichtlinie“ auf der Website www.ARCHIPAD.com dargestellt, die alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechte der betroffenen Personen detailliert beschreibt.

BIGSOOL verpflichtet sich, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten als Verantwortlicher auf dem neuesten Stand zu halten.

26.3- Im Rahmen der Nutzung von ARCHIPAD erhebt und verarbeitet BIGSOOL personenbezogene Daten im Namen und für Rechnung du Kunden, um ihm die Nutzung du in dem Abonnement vorgesehenen Softwarefunktionen zu ermöglichen.

Die Parteien erkennen an und erklären, dass:

  • BIGSOOL als Auftragsverarbeiter (sous-traitant) im Sinne von Artikel 4 Nr. 8 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (nachfolgend die „DSGVO“) agiert;

  • Der Kunde als Verantwortlicher (responsable de traitement) im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 der DSGVO agiert.

Jede der Parteien verpflichtet sich, alle Pflichten einzuhalten, die sich aus der Anwendung geltender Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten ergeben, insbesondere die Bestimmungen aus der DSGVO.

Die Beziehungen zwischen dem Kunden und BIGSOOL werden durch die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß den Bestimmungen von Artikel 28 der DSGVO geregelt, die beigefügt ist (Anhang 1 „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung - DSGVO“).

BIGSOOL hat einen Datenschutzbeauftragten (DPO) ernannt, den man unter der Adresse dpo@BIGSOOL.com kontaktieren kann.

ARTIKEL 27 – AUDIT

27.1- BIGSOOL gestattet dem Kunden oder einem von ihm benannten Dritten, jederzeit und vorbehaltlich einer vorherigen Ankündigung von mindestens 8 (acht) Kalendertagen, ein Audit durchzuführen, um die Einhaltung der Pflichten aus diesen allgemeinen Bedingungen zu überprüfen.

27.2- Dieses Audit kann vom Kunden oder von einem vom Kunden beauftragten Dritten, der einer Vertraulichkeitspflicht unterliegt, durchgeführt werden.

27.3- Im Rahmen dieses Audits verpflichtet sich BIGSOOL, vollumfänglich, vorbehaltlos und in gutem Glauben mit dem Kunden oder dem von diesem beauftragten Dritten zusammenzuarbeiten und deren Zugriff auf alle Räumlichkeiten, Installationen, Dokumente oder Informationen oder andere nützliche Elemente für den ordnungsgemäßen Ablauf der Mission zu erleichtern, wobei vereinbart wird, dass die erhobenen Informationen vom Kunden nicht zu anderen Zwecken als dem Audit und/oder zur Geltendmachung seiner Rechte verwendet werden dürfen.

27.4- Für den Fall, dass der Auditbericht eine Nichteinhaltung der in diesen Allgemeinen Bedingungen genannten Pflichten durch BIGSOOL aufzeigt, verpflichtet sich letzteres, im Rahmen eines Aktionsplans auf eigene Kosten die erforderlichen Korrekturmaßnahmen innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Wochen ab Einreichung des Auditberichts umzusetzen, um die Nichtkonformitäten zu beheben. Versäumt es BIGSOOL, einen zufriedenstellenden Aktionsplan vorzuschlagen oder die Nichtkonformitäten innerhalb der vereinbarten Frist zu beheben, kann der Kunde die vollständige oder teilweise Kündigung des Abonnements für vernetzte ARCHIPAD-Produkte und -Dienstleistungen geltend machen, wobei vereinbart wird, dass in diesem Fall keine Entschädigung durch den Kunden fällig wird.

27.5- Die Parteien vereinbaren, dass das Auditverfahren oder dessen unterlassene Durchführung BIGSOOL in keinem Fall von der Einhaltung seiner in diesen Allgemeinen Bedingungen genannten Pflichten entbindet.

27.6- Die Auditkosten werden vom Kunden getragen.

ARTIKEL 28 – LAUFZEIT

28.1- Das Abonnement wird für eine anfängliche Laufzeit von einem (1) Monat oder zwölf (12) Monaten abgeschlossen, je nach gewähltem Modell.

28.2- Es verlängert sich stillschweigend um aufeinanderfolgende Zeiträume von einem (1) Monat oder zwölf (12) Monaten, je nach gewähltem Modell, es sei denn, der Kunde widerspricht der Verlängerung gemäß dem oben angegebenen Verfahren.

ARTIKEL 29 – BEWEISVEREINBARUNG

29.1- BIGSOOL setzt technische und organisatorische Maßnahmen um, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten seiner Kunden zu gewährleisten.

29.2- Der Kunde hat jedoch auch eine Rolle beim Schutz seiner Daten zu spielen. Insbesondere muss der Kunde die Sicherheit seiner Kennungen und Passwörter wahren, indem er sie niemandem mitteilt und sein Passwort regelmäßig ändert.

29.3- Jede Transaktion, die mit der Kennung und dem Passwort des Kunden durchgeführt wird, gilt, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, als Bestätigung seiner Identität und der Fälligkeit der entsprechenden Beträge.

29.4- Computergestützte Aufzeichnungen (Verbindungsprotokolle, Protokollierungssystem...), die im Informationssystem von BIGSOOL aufbewahrt werden, gelten als Beweis für die zwischen den Parteien stattgefundene Kommunikation und Zahlungen.

29.5- Die Parteien vereinbaren, dass alle zwischen den Parteien ausgetauschten Daten, Informationen, Dateien und alle anderen digitalen Elemente zulässige, gültige und durchsetzbare Beweise darstellen, die die Beweiskraft einer Privaturkunde (acte sous seing privé) besitzen. Die Parteien vereinbaren, die Zulässigkeit, Gültigkeit, Durchsetzbarkeit oder Beweiskraft der oben genannten Elemente elektronischer Natur oder in elektronischem Format nicht aufgrund ihrer elektronischen Natur anzufechten. Sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, sind diese Elemente zwischen den Parteien in gleicher Weise, unter denselben Bedingungen und mit derselben Beweiskraft gültig und durchsetzbar wie jedes Dokument, das schriftlich abgefasst, empfangen oder aufbewahrt würde.

ARTIKEL 30 - ANFRAGEN - BESCHWERDEN

Jegliche Klarstellung bezüglich der Anwendung dieser allgemeinen Bedingungen, jede Informationsanfrage oder Beschwerde bezüglich des Betriebs der Produkte und Dienstleistungen muss an die Vertriebsabteilung gerichtet werden:

  • per E-Mail an die Adresse: sales@ARCHIPAD.com

  • per Post an die Adresse: BIGSOOL Vertriebsabteilung, BUSINESS POLE 2, 1047 ROUTE DES DOLINES, 06560 VALBONNE-Frankreich

  • per Tel.: + 33.4.22.13.10.14

ARTIKEL 31 – KOMMUNIKATIONSMITTEL ZWISCHEN DEN PARTEIEN

Jede Benachrichtigung oder andere Mitteilung, die im Rahmen dieser allgemeinen Bedingungen erforderlich oder zulässig ist, muss schriftlich erfolgen und per E-Mail übermittelt werden, vorausgesetzt, dass der Absender den Nachweis des Versands an die unten angegebenen Adressen aufbewahrt:

  • BIGSOOL: sales@ARCHIPAD.com

  • Kunde: E-Mail, die für die Eröffnung des Kontos kommuniziert wurde

Jede Benachrichtigung oder Mitteilung dieser Art gilt als am Tag der Übermittlung empfangen, sofern dem Absender keine Fehlermeldung zugegangen ist, die auf einen Zustellungsfehler hinweist.

ARTIKEL 32 – KÜNDIGUNG

Der Kunde kann sein Abonnement für ARCHIPAD unter den folgenden Bedingungen kündigen:

32.1. Kündigung ohne Angabe von Gründen: Der Kunde kann sein Abonnement für ARCHIPAD unter den im gewählten Angebot festgelegten Bedingungen kündigen.

32.2. Kündigung aus wichtigem Grund (Verschulden):

32.2.1- Kündigung durch den Kunden wegen Verschuldens

Wenn BIGSOOL eine wesentliche Verletzung dieser allgemeinen Bedingungen begeht und innerhalb einer Frist von sieben (7) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung einer per E-Mail an die Vertriebsabteilung übermittelten Mahnung des Kunden keine Behebung herbeiführt, kann der Kunde das Abonnement aus wichtigem Grund kündigen.

BIGSOOL muss das Abonnement anteilig (pro rata) für die verbleibende Laufzeit bis zum Verlängerungsdatum des Abonnements zurückerstatten.

Das Verfahren zur Wiederherstellung der Inhalte du Kunden und/oder seiner ordnungsgemäß autorisierten Benutzer gilt im Falle von Datenübertragungsgebühren gegebenenfalls automatisch auf Kosten von BIGSOOL.

32.2.2- Kündigung durch BIGSOOL wegen Verschuldens

BIGSOOL kann dieses Abonnement du Kunden für ARCHIPAD aus wichtigem Grund und insbesondere in folgenden Fällen kündigen:

  • Zahlungsverzug: In diesem Fall benachrichtigt BIGSOOL den Kunden per E-Mail über eine Mahnung, die Zahlung innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Tagen nach Feststellung des Zahlungsverzugs am Fälligkeitstag zu bereinigen. Wenn das Abonnement nach Ablauf einer Frist von sieben (7) Tagen ab dem Datum des Erhalts des Mahnschreibens unbezahlt bleibt, kann BIGSOOL dem Kunden mittels einer schriftlichen Mitteilung eine zusätzliche Frist von fünfzehn (15) Tagen gewähren. Bleibt die Zahlung nach Ablauf dieser fünfzehn (15) zusätzlichen Tage aus, kann BIGSOOL das Abonnement du Kunden für ARCHIPAD kündigen.

  • Erfüllungsverzug des Kunden: Der Kunde versäumt es, eine ihm obliegende Aufgabe zu erfüllen, was sich ganz oder teilweise auf die Fähigkeit von BIGSOOL auswirkt, die Dienstleistungen bereitzustellen. Wenn eine solche Nichterfüllung für einen Zeitraum von zehn (10) Tagen nach der von BIGSOOL per E-Mail an den Kunden gesendeten schriftlichen Mitteilung andauert, kann BIGSOOL das Abonnement du Kunden für ARCHIPAD kündigen. Es erfolgt keine Rückerstattung durch BIGSOOL.

  • Wesentlicher Verstoß gegen diese allgemeinen Bedingungen oder die geltende Gesetzgebung: Der Kunde begeht einen wesentlichen Verstoß gegen diese allgemeinen Bedingungen oder die geltende Gesetzgebung und sorgt innerhalb einer Frist von dreißig (30) Werktagen ab Erhalt der von BIGSOOL per E-Mail an den Kunden gesendeten schriftlichen Mitteilung für keine Behebung. BIGSOOL kann das Abonnement du Kunden für ARCHIPAD kündigen. Es erfolgt keine Rückerstattung durch BIGSOOL.

Im Falle einer Kündigung wegen Verschuldens du Kunden geht das Verfahren zur Wiederherstellung von Inhalten im Falle von Datenübertragungsgebühren zu Lasten du Kunden.

ARTIKEL 33 – SONSTIGES

33.1 Anhang

Der Anhang bildet einen integralen Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen. Sein Zweck und seine Wirkung bestehen darin, den Kunden und BIGSOOL rechtlich zu binden.

33.2. Teilunwirksamkeit (Salvatorische Klausel)

Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen aus irgendeinem Grund als null, ungültig, anfechtbar oder undurchsetzbar erachtet wird und diese Bestimmung von den anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen trennbar ist, bleiben Letztere uneingeschränkt anwendbar und gültig, es sei denn, die Bestimmung ist von den anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen untrennbar.

33.3. Kein Verzicht

Die Tatsache, dass eine der Parteien gegenüber der anderen Partei eine Verletzung einer der in diesen Allgemeinen Bedingungen genannten Pflichten nicht geltend macht, kann für die Zukunft nicht als Verzicht auf die betreffende Pflicht ausgelegt werden.

33.4- Anwendbares Recht

Diese allgemeinen Bedingungen unterliegen französischem Recht. Sie müssen im Lichte der vom französischen Recht vorgesehenen Auslegungsregeln interpretiert werden.

33.5 Streitbeilegung

Die Parteien vereinbaren, alles zu tun, um ihre Streitigkeiten innerhalb einer Frist von einem Monat ab der Mitteilung du Streits durch die am schnellsten handelnde Partei gütlich beizulegen. Im Falle eines Scheiterns vereinbaren die Parteien, eine Mediation in Anspruch zu nehmen und innerhalb einer Frist von zwei Monaten einen Mediator zu benennen. Die Kosten der Mediation werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen. Im Falle des Scheiterns der Mediation vereinbaren die Parteien, die zuständige Gerichtsbarkeit anzurufen.

ARTIKEL 34 – ANNAHME

Der Kunde erkennt an, dass die Annahme dieser allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen in Form einer elektronischen Einwilligung einen gültigen Beweis darstellt, der die Bewertung der Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Parteien ermöglicht.

Aktualisiert am 28.04.2026

ANHANG: Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)

Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (DSGVO) gilt für personenbezogene Daten, die im Rahmen der Nutzung der ARCHIPAD-Software verarbeitet werden:

  • Die Firma BIGSOOL wird als „Auftragsverarbeiter“ (Sous-traitant) eingestuft;

  • Der Kunde wird als „Verantwortlicher“ (Responsable de traitement) eingestuft.

Die Firma BIGSOOL unterliegt als Auftragsverarbeiter den Pflichten des Artikels 28 der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten (berufliche Identifikationsdaten) der betroffenen Personen (Benutzer, Mitarbeiter, Subunternehmer und Kunden des Verantwortlichen), die insbesondere folgende sind:

  • Projektmanagement von Baustellen über die ARCHIPAD-Lösung;

  • Verwaltung von erfassten Mängeln, Fotos und Anmerkungen;

  • Verwaltung von Benutzern und Zugriffen auf die ARCHIPAD-Lösung;

  • Berichterstellung;

  • Verwaltung der Informationsfreigabe zwischen Benutzern der ARCHIPAD-Lösung für den Kunden.

Im Rahmen dieser Verarbeitungen verpflichtet sich die Firma BIGSOOL:

  1. Personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung du Kunden (Verantwortlicher) zu verarbeiten. Es wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn eine Weisung nach seiner Einschätzung gegen die DSGVO oder andere gesetzliche Bestimmungen (europäische und nationale) zum Schutz personenbezogener Daten verstößt;

  2. Personenbezogene Daten nur zur Erfüllung dieses Vertrags zu verarbeiten;

  3. Personenbezogene Daten nur für die Dauer dieses Vertrags zu verarbeiten;

  4. Technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Verarbeitung gemäß den Bestimmungen von Artikel 32 zu gewährleisten. Zu diesem Zweck hat die Firma BIGSOOL ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) eingerichtet, das nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert ist und die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Aktivitäten abdeckt. Es hat technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen beschlossen, um Folgendes zu gewährleisten:

  • Datenvertraulichkeit (Zugriff nur auf autorisierte Personen beschränkt);

  • Integrität (Schutz vor unbefugter Veränderung);

  • Verfügbarkeit (Zugriff auf Daten rechtzeitig);

  • Belastbarkeit (Resilienz) von Systemen und Diensten;

  • die Fähigkeit, die Verfügbarkeit und den Zugriff auf Daten in angemessener Zeit wiederherzustellen;

  • Rückverfolgbarkeit der an den Daten durchgeführten Operationen.

Diese Maßnahmen sind in einer Erklärung zur Anwendbarkeit (Statement of Applicability - SoA) definiert und werden gepflegt, die dem Anhang A der Norm ISO/IEC 27001:2022 entspricht.

Kategorie

Organisatorische und technische Maßnahmen

 

Organisatorische Maßnahmen

Unternehmensführung und Sicherheitsmanagement: Formalisierte Informationssicherheitsrichtlinie, von der Geschäftsleitung genehmigt und regelmäßig überprüft; Sicherheitsorganisation mit definierten Rollen und Verantwortlichkeiten; Risikoanalyse- und Behandlungsprozess.

Organisatorische Maßnahmen

Personalmanagement: Vertragliche Vertraulichkeitsverpflichtungen; Regelmäßige Sensibilisierung für Sicherheit und Datenschutz; Verfahren zur Regelung des Onboardings, der Mobilität und des Offboardings von Mitarbeitern.

Organisatorische Maßnahmen

Lieferanten- und Subunternehmerverwaltung: Vorab-Bewertung von Dienstleistern; Vertraglicher Rahmen einschließlich Sicherheits- und Vertraulichkeitspflichten; Überwachung kritischer Dienstleister.

Technische Maßnahmen

Identitäts- und Zugriffsmanagement: Verwaltung des Lebenszyklus von Benutzerkonten; Zuweisung von Rechten nach dem Prinzip der geringsten Rechte (Least Privilege); Starke Authentifizierung für sensiblen Zugriff; Regelmäßige Überprüfung von Berechtigungen.

Technische Maßnahmen

Datenschutz: Verschlüsselung von Daten bei der Übertragung (sichere Protokolle wie TLS); Verschlüsselung von Daten im Ruhezustand (at rest), wo relevant; Logische Trennung von Umgebungen; Maßnahmen zur Datenminimierung und -begrenzung.

Technische Maßnahmen

System- und Infrastruktursicherheit: Härtung von Konfigurationen; Sicherheits-Patch-Management; Absicherung von Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen; Netzwerkschutz (Firewall, Filterung).

Technische Maßnahmen

Protokollierung und Überwachung: Protokollierung von Zugriffen und Aktionen auf Systemen; Überwachung von Sicherheitsereignissen; Erkennung anormalen Verhaltens.

Technische Maßnahmen

Schwachstellenmanagement: Identifizierung und Behandlung von Schwachstellen; Priorisierung nach Kritizität; Sicherheitstests, wo relevant.

Technische Maßnahmen

Sicherheitsvorfall-Management: Formalisiertes Vorfallmanagementverfahren; Erkennung, Qualifizierung und Behebung; Benachrichtigung über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den gesetzlichen Pflichten.

Technische Maßnahmen

Geschäftskontinuität und Disaster Recovery: Regelmäßige Backups; Wiederherstellungstests; Dokumentierte und getestete Pläne für Geschäftskontinuität und IT-Notfallwiederherstellung.

BIGSOOL bekennt sich zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess für die Informationssicherheit, einschließlich:

  • regelmäßiger Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen;

  • Berücksichtigung von Veränderungen in der Bedrohungslage;

  • Verbesserung der Kontrollen auf der Grundlage von Feedback.

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wird BIGSOOL als Auftragsverarbeiter den Kunden bei der Erfüllung du in den Artikeln 33 und 34 der DSGVO auferlegten Pflichten unterstützen.


5. Sicherstellen, dass sich sein zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugtes Personal zur Einhaltung der von ihm unterzeichneten Vertraulichkeitsklausel verpflichtet;

6. Die allgemeine Genehmigung du Kunden respektieren, die im Rahmen dieses Vertrags für jede Einstellung eines neuen Subunternehmers (weiteren Auftragsverarbeiters) erteilt wird, um spezifische Verarbeitungstätigkeiten im Namen du Kunden durchzuführen und die aktuellen Subunternehmer von BIGSOOL zu ergänzen. BIGSOOL bestätigt, dass seine Subunternehmer nach einem Verfahren ausgewählt werden, das sicherstellen soll, dass sie das gleiche Schutzniveau für personenbezogene Daten garantieren wie das vom Verantwortlichen implementierte. BIGSOOL bleibt dem Kunden gegenüber für die Erfüllung der Pflichten seiner Subunternehmer haftbar. Die Liste der Subunternehmer von BIGSOOL kann unter der folgenden Adresse angefordert werden: dpo@bigsool.com

7. Den Kunden (Verantwortlicher) durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so weit wie möglich dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte gemäß der DSGVO nachzukommen;

8. Ein Verzeichnis der im Auftrag des Verantwortlichen geführten Verarbeitungstätigkeiten gemäß den Bestimmungen von Artikel 30 der DSGVO führen;

9. Nach Weisung du Kunden alle personenbezogenen Daten nach dem Ende der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löschen und/oder zurückgeben und bestehende Kopien zerstören, es sei denn, nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten besteht eine Verpflichtung zur Aufbewahrung der personenbezogenen Daten;

10. Dem Kunden (Verantwortlicher) alle Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in Artikel 28 der DSGVO vorgesehenen Pflichten nachzuweisen, und Audits durch den Verantwortlichen oder einen anderen von ihm beauftragten Prüfer zu ermöglichen und zu diesen Audits beizutragen;

11. Personenbezogene Daten nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation ohne Angemessenheitsbeschluss übermitteln, es sei denn, es ist nach dem Unionsrecht oder dem französischen Recht dazu verpflichtet. In diesem Fall informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen vor der Verarbeitung über diese rechtliche Verpflichtung, sofern das betreffende Gesetz eine solche Information nicht aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses verbietet.


INHALTSVERZEICHNIS

ARTIKEL 1: GEGENSTAND UND ZWECK

ARTIKEL 2: IDENTITÄT VON BIGSOOL, Anbieter von ARCHIPAD

ARTIKEL 3: DEFINITIONEN

ARTIKEL 4: MERKMALE VON ARCHIPAD, Lösung zur Bauüberwachung

  4.1- Beschreibung von ARCHIPAD

  4.2- ARCHIPAD-Benutzer

ARTIKEL 5: KUNDENINFORMATIONEN ZU ARCHIPAD

  5.1. Auf der Website www.ARCHIPAD.com zugängliche Informationen

  5.2. Support zur Unterstützung des Kunden

ARTIKEL 6: TESTZEITRAUM UND KOSTENLOSE NUTZUNGSDIENSTE

  6.1- Dauer des Testzeitraums auf der ARCHIPAD-Website

  6.2- Erstellung eines Kontos für die Nutzung von ARCHIPAD während des Testzeitraums

  6.3- Keine Abrechnung für den Testzeitraum

  6.4- Verwaltung des Endes des Testzeitraums

  6.5- Dauer des kostenlosen Nutzungszeitraums im Apple Store

ARTIKEL 7: ANGEBOTE - PREISE

  7.1- Die Angebote

    7.1.1- BIGSOOL bietet zwei kostenpflichtige Angebote an

    7.1.2- Maßgeschneidertes Angebot

  7.2- ARCHIPAD Nutzungsmodelle

    - 7.2.1- Modell 1: Monatliches Abonnement ohne Laufzeitverpflichtung

    - 7.2.2- Modell 2: Abonnement mit 12 Monaten Laufzeitverpflichtung

  7.3- Abrechnung pro Nutzerplatz (Seat)

  7.4- Rabatte

  7.5- Sondertarif für „Lehrer“ und „Studenten“

  7.6- Änderung der Tarife

  7.7- Preisindexierung (Revision)

ARTIKEL 8 – VERFAHREN FÜR DEN ZUGRIFF AUF ARCHIPAD IN ABONNEMENT-MODUS

  8.1- Online-Abonnement

    8.1.1. Wahl des Modells

    8.1.2. Wahl des Anzahl der Nutzerplätze

    8.1.3- Erstellung eines Kundenkontos

  8.2- Durch die Vertriebsabteilung unterstütztes Abonnement

ARTIKEL 9 - ZAHLUNG UND AKTIVIERUNG VON ABONNEMENTS

  9.1- Online-Zahlungsmethoden

  9.2- Zahlungsinformationen

  9.3- Monatliche oder jährliche Zahlung

    9.3.1 Vollständige Zahlung für das gewählte Abonnement

    9.3.2- Informationen zur Zahlung

  9.4- Wirkung der Zahlung

  9.5- Aktivierung von Abonnements

ARTIKEL 10 - ZUGRIFF AUF DATEN AUSSERHALB DES ABONNEMENTS

  10.1- Personenbezogene Daten

  10.2- Nicht-personenbezogene Daten aus der Nutzung von ARCHIPAD

ARTIKEL 11 - BENACHRICHTIGUNG

ARTIKEL 12 - RECHNUNGSSTELLUNG UND VERWALTUNG VON ZAHLUNGSRÜCKSTÄNDEN

  12.1- Zugriff auf Rechnungen

  12.2- Zahlungsrückstände und Gebühren

  12.3- Aussetzung des Abonnements

  12.4- Widerspruch gegen die Verlängerung

ARTIKEL 13 - NICHT-EXKLUSIVE NUTZUNGSLIZENZ

ARTIKEL 14 - VERFÜGBARKEIT VON ARCHIPAD

ARTIKEL 15 - NUTZUNGSBEDINGUNGEN VON ARCHIPAD

ARTIKEL 16 - KOOPERATION IN GUTEM GLAUBEN

ARTIKEL 17 - PFLICHTEN DES KUNDEN

ARTIKEL 18 - PFLICHTEN VON BIGSOOL

ARTIKEL 19 - HAFTUNG DES KUNDEN

  19.1 Geschäftsfähigkeit zur Bestellung von Produkten und Dienstleistungen auf der ARCHIPAD-Website

  19.2- Eigentum und Rechtmäßigkeit der vom Kunden und seinen ordnungsgemäß autorisierten Benutzern für die Nutzung von ARCHIPAD bereitgestellten Inhalte

  19.3- Haftung du Kunden für die Nutzung von ARCHIPAD durch autorisierte oder unbefugte Benutzer

ARTIKEL 20 - HAFTUNG VON BIGSOOL

ARTIKEL 21 - HAFTUNG DER PARTEIEN

  21.1- Haftungsbeschränkung

  21.2- Abweichung von der Haftungsbeschränkung

ARTIKEL 22 - HÖHERE GEWALT

ARTIKEL 23 - FREIGABE VON DURCH DIE NUTZUNG VON ARCHIPAD GENERIERTEN DATEN

  23.1- Definitionen

  23.2- Antrag auf Freigabe von durch die Nutzung von ARCHIPAD generierten Daten

  23.3- Zugriff auf Daten bei Wechsel des SaaS-Dienstanbieters

ARTIKEL 24 - INTELLECTUAL PROPERTY / GEISTIGES EIGENTUM

ARTIKEL 25 – VERTRAULICHKEIT

ARTIKEL 26 – SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

ARTIKEL 27 – AUDIT

ARTIKEL 28 – LAUFZEIT

ARTIKEL 29 – BEWEISVEREINBARUNG

ARTIKEL 30 - ANFRAGEN - BESCHWERDEN

ARTIKEL 31 – KOMMUNIKATIONSMITTEL ZWISCHEN DEN PARTEIEN

ARTIKEL 32 – KÜNDIGUNG

  32.1. Kündigung ohne Angabe von Gründen

  32.2. Kündigung aus wichtigem Grund (Verschulden)

ARTIKEL 33 – SONSTIGES

  33.1 Anhang

  33.2. Teilunwirksamkeit (Salvatorische Klausel)

  33.3. Kein Verzicht

  33.4- Anwendbares Recht

  33.5 Streitbeilegung

ARTIKEL 34 – ANNAHME

ANHANG: Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)